Krankengeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe können Sie während der Therapie nicht beziehen.
Das Krankengeld wird von uns durch eine Mitteilung an die zuständige Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK) abgemeldet.
Bezüge vom Arbeitsmarktservice (AMS) sind von Ihnen mit dem Vortag der Aufnahme abzumelden.
Wenn kein anderes Einkommen vorliegt (z.B. Pension oder Rehageld) wird Oberösterreicher*innen ein Taschengeld in der Höhe von € 9,-- pro Tag ausbezahlt (ein Teil davon wird verpflichtend angespart). Andere Bundeländer haben eigene Taschengeldregelungen.
Falls Sie ein Angehöriger finanziell unterstützen möchte, kann dies in Form einer Überweisung an uns erfolgen.
Dazu ist ein Vermerk Ihres Namens notwendig.
Sparkasse Prambachkirchen, IBAN: AT972033002100000278, BIC: SPPBAT21XXX