Aufnahme mit gerichtlicher Weisung

 

Mit einer gerichtlichen Weisung für eine Therapie können Sie nur aufgenommen werden, wenn die Kosten von der zuständigen Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft unter diesen Voraussetzungen übernommen werden.

 

Dies gehört im Vorhinein unbedingt abgeklärt. Bitte informieren Sie sich in einer Beratungsstelle für Suchtprobleme.

 



Kontakt:

Therapiestation Erlenhof

Taubing 7

A - 4731 Prambachkirchen

Tel: 07277 6913   Fax: 07277 6913 60045

erlenhof@promenteooe.at

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