Kinder können mit aufgenommen werden, sofern die zuständige Kinder- und Jugendhilfe die Kosten
für das kinderspezifische Angebot übernimmt.
Ihre Familienbeihilfe ist an uns zu überweisen oder bar zu begleichen.
Somit sind sämtliche Kosten für Tagesmutter, Kindergarten, Hort, Schule, Kindertherapie, Bekleidung, Spielzeug, Freizeitprogramme, usw. gedeckt.
Das Kinderbetreuungsgeld und die Alimente bleiben in Ihren Händen.