Mit einer gerichtlichen Weisung für eine Therapie können Sie nur aufgenommen werden, wenn das Gericht unseren vollen Tagsatz übernimmt. Weiters muss die Frage der Krankenversicherung geklärt werden. Wenn das Gericht Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt kann in Ausnahmefällen die Kosten von der zuständigen Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft übernommen werden.
Dies gehört im Vorhinein unbedingt abgeklärt. Bitte informieren Sie sich in einer Beratungsstelle für Suchtfragen.